Die Bundesrepublik Deutschland trägt einen großen Teil der Kosten für die Integrationskurse. Sie selbst sind verpflichtet, sich mit einem Euro pro Unterrichtsstunde an den Kosten zu beteiligen. Für jedes Kursmodul mit 100 Unterrichtsstunden zahlen Sie vor Kursbeginn jeweils 100 Euro direkt an den Kursträger. Ein Kurs, einzelne Kursabschnitte oder der Abschlusstest können auf eigene Kosten wiederholt werden.
Unter bestimmten Voraussetzung können Sie von der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen, befreit werden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Einen Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs können Sie an eine Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge richten, die es in jedem Bundesland gibt. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler müssen keinen Kostenbeitrag leisten.






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